Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte, Lieferungen und Leistungen der
Status 3 IT GmbH
Dietrichsberg 33
63607 Wächtersbach
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird.
Stand: 03.01.2017
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto der Status 3 IT GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist bei Verkäufen an Privatpersonen beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Beim Verkauf gebrauchter Waren sowie Vorführgeräten, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
(8) Bei Verkäufen an Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7 Bedingungen für den Verkauf von Software
(1) Gelieferte, oder im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellte Software wird in der Form „wie sie ist“ angeboten. Der Kunde akzeptiert durch seine Beauftragung den angebotenen Leistungsumfang. Darüber hinaus besteht kein Recht auf Funktionalität und kundenspezifische Eigenschaften, die eine Änderung oder Ergänzung der Software notwendig machen würde.
(2) Wir haben das Recht, Änderungen an Software vorzunehmen. Änderungsvorschläge von Kunden werden geprüft, und im Falle einer allgemeinen Verwendbarkeit in das Produkt eingearbeitet. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei der Status 3 IT GmbH.
(3) Software-Änderungen und Erweiterungen (neue Versionen einer Software) sind für den Kunden kostenpflichtig. Diese Kosten fallen für jede Aktualisierung erneut an, können aber auch durch einen separat abzuschließenden Wartungsvertrag pauschal abgedeckt sein.
(4) Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der von uns gelieferten Software sind vom Kunden zu schaffen. Notwendige Installationsarbeiten seitens der Status 3 IT GmbH zur Übernahme der Software auf Geräte des Kunden, werden separat beauftragt und in Rechnung gestellt.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Softwareprodukte zum eigenen Gebrauch in Höhe der Anzahl der erteilten Lizenzen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung, bedarf unserer Zustimmung und erfordert ggf. den Erwerb einer oder mehrerer gesonderter Lizenz(en).
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorbenannten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
§ 8 Vermietung von Software
(1) Bestimmte Softwareprodukte der Status 3 IT GmbH werden dem Kunden als zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt („Vermietung“). Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist der Kunde verpflichtet die Nutzung einzustellen und sämtliche Kopien der Software zu löschen.
(2) Abweichend von §7 Abs. (3) sind für die Dauer der Nutzungsrechtes sämtliche Aktualisierungen im Mietpreis enthalten. Die aktualisierten Versionen werden dem Kunden über das Internet (z.B. als Download) zur Verfügung gestellt. Die Übertragung und Installation obliegt dem Kunden.
(3) Das Nutzungsrecht verlängert sich automatisch und kostenpflichtig um ein weiteres Jahr sofern der Kunde dieser Verlängerung nicht mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung für Software
(1) Die Status 3 IT GmbH bestätigt nach bestem Wissen, dass die gelieferte Software frei von Fehlern ist. Der Kunde akzeptiert jedoch, dass Software unter gewissen Voraussetzungen Fehlverhalten zeigen kann. Dies ist abhängig vom Benutzerverhalten, von der Hardwareumgebung, von der Betriebssystemumgebung und der Qualität der eingesetzten Kommunikationswege. Auch wird Fehlverhalten unter Umständen durch die subjektive Einschätzung und Erwartung des Anwenders bestimmt.
(2) Eine Gewährleistung, dass das Softwareprodukt jederzeit und ohne Unterbrechung einsetzbar ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist dem Kunden bekannt, dass nicht nachvollziehbare Fehler nicht behoben werden können.
(3) Die Dauer der Gewährleistung beträgt bei Softwareprodukten 12 Monate ab Lieferdatum. Diese Frist verlängert sich nicht dadurch, dass Softwareprodukte im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht, ergänzt oder modifiziert werden.
(4) Besteht zwischen dem Kunden und der Status 3 IT GmbH ein Software-Wartungsvertrag, oder ein Vertrag für zeitlich begrenzte Nutzung von Software, so verlängert sich die Gewährleistungszeit entsprechend der Dauer des jeweiligen Vertrages.
(5) Ein möglicherweise auftretender Softwaremangel ist uns unter Angabe der für die Mängelbeseitigung erforderlichen zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und wird von uns binnen angemessener Frist beseitigt. Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde zur Herausgabe von Datenbeständen, die die Simulation des Softwaremangels ermöglichen. Kann bei Überprüfung durch die Status 3 IT GmbH der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch der Softwareprodukte oder bei Vorliegen sonstiger von uns nicht zu vertretenden Störungen.
(6) Anstatt einer Mängelbeseitigung kann die Status 3 IT GmbH nach ihrer Wahl dem Kunden kostenlos oder gegen Entgelt die Nutzung einer neueren Softwareversion anbieten. Lehnt der Kunde die Übernahme einer neueren Softwareversion ab, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden sind, sind wir zur Fehlerbeseitigung nicht mehr verpflichtet.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.